Beitragsordnung

Beitragsordnung ab 01.01.2017

 

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
  3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt ab dem 01.01.2017:

    Mitgliederarten und Beitragshöhen 

     Erwachsene                                                     65 €

     Ehepartner                                                      45 €

     Familie mit Kinder unter 18 Jahre           110 €

     Jugendliche unter 18 Jahre                          45 €

     Schüler und Studenten
     ab 18 Jahre gegen Nachweis:                     45 €

     Rentner gegen Nachweis:                           45 €

     Ehrenmitglieder sind beitragsfrei                     

 Die Änderung der Beitragshöhe aufgrund Wechsel in der Einordnung der Beitragsstaffel wird ab dem 1. Januar des folgenden Jahres      berücksichtigt. Wechsel in eine andere Mitgliedsart müssen vom Mitglied aktiv beantragt werden. 

  1. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem GSV Kleinbottwar vorzulegen. Anschriftenwechsel und Änderung der Bankverbindung sind sofort mitzuteilen.
  2. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.
  3. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch SEPA-Lastschrifteinzug über die Vereinssoftware pro-Winner zum 25. Januar jeden Jahres. Fällt der Belastungstag auf ein Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den folgenden Geschäftstag des Kreditinstituts. Die Beitragseinzüge des Vereins erfolgen über die Bankverbindung der Volksbank Ludwigsburg        IBAN: DE21 6049 0150 0190 2520 06 BIC: GENODES1LBG. Lastschrifteinzüge sind nur vom Girokonto möglich.Die Gläubiger-Identifikationsnummer des GSV Kleinbottwar lautet:DE10ZZZ00000622432. Mitglieder, die ihren Beitrag per Rechnung begleichen, entrichten ihren Beitrag bis spätestens Ende Februar jeden Jahres auf unser Bankkonto bei der Volksbank Ludwigsburg eG.
  4. Bei Vereinseintritt ist der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr anteilig zu entrichten
  5. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss beim GSV Kleinbottwar spätestens bis zum 30. November schriftlich erklärt werden.
  6. Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung Abteilungsbeiträge, Umlagen und Aufnahmegebühren erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.
  7. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme) gelten gesonderte Gebühren.
  8. Die Mitgliederverwaltung erfolgt über die Vereinssoftware pro-Winner . Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
  9. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand über Beitragsminderung oder Beitragsbefreiung entscheiden.
  10. Inkrafttreten: Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 18. März 2016 beschlossen und von der Vorstandschaft bestätigt.
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